Schweden - Politik
Die schwedische Regierung teilte gestern mit dass sich vom 24. November bis mindestens 22. Dezember nur noch maximal acht Personen bei öffentlichen Veranstaltungen treffen dürfen, was insbesondere Sportveranstaltungen, kulturelle Ereignisse und Demonstrationen betrifft. In der Folge haben nahezu alle Kinos des Landes unmittelbar geschlossen, wie auch Bibliotheken und Theater. Private Feste wurden vorerst nicht verboten, wobei die Regierung jedoch hofft dass nun die Bevölkerung die problematische Lage verstehe und die Konsequenzen ziehe, bevor die Gesundheitsversorgung Schwedens ganz zusammenbricht.
Schweden - Landwirtschaft
Der Reichsverband der schwedischen Landwirte will darauf zuarbeiten dass der in den 80er Jahren eingeführte Zwang, nach dem Kühe die Sommermonate über auf der Weide sein müssen, wieder abgeschafft werde, da moderne Viehwirtschaft auch in Ställen möglich sei und die Weidefläche im Freien nicht mehr zeitgemäß seien. Veterinäre widersetzen sich indes dieser Forderung, da sie feststellten dass, dank der Sommerweide, Kühe weniger Klauenprobleme und Krankheiten zeigen und Forschung auch belegt dass Kühe, die im Sommer auf der Weide sind, weniger Probleme beim Kalben zeigen.
Schweden - Tourismus
Die Ärzte mehrerer nördlicher Regionen Schwedens rufen die Bevölkerung bereits auf Vernunft zu zeigen und auf die Sportaufenthalte in den Bergregionen zu verzichten, da die derzeitige Coronalage sehr deutlich zeige dass die schwierigste Situation erst kommen werde. Die Ärzte sind der Überzeugung dass jeder Schwede mittlerweile verstanden haben muss dass dieses Jahr keinerlei private Vergnügen mehr zulasse, da das eigene Vergnügen immer sehr viele andere bezahlen müssen, denen das Covid-19 dann erhebliche Probleme bereite. Es handele sich schließlich um eine einzige Wintersaison, nicht um das ganze Leben.
Schweden - Gesellschaft
Für die Svenska Kyrka sind die neuen Beschränkungen mit Zusammenkünften von jeweils maximal acht Personen ein harter Schlag, denn da die Kirche als öffentlicher Platz gilt dürfen ab dem 24. November nur noch maximal acht Personen bei Hochzeiten, Beerdigungen, Taufen und auch bei Kirchgängen zugelassen werden, was für sehr viele Gläubige ein sehr harter Schlag ist, die in dieser Zeit ihre Hochzeit, eine Taufe oder eine Beerdigung eingeplant haben. Der Gottesdienst muss nun ebenfalls wieder auf digitaler Weise erfolgen.
Weitere Information stehen der Presse unter Pressedienste und Presseinformationen zur Verfügung.
Copyright: Herbert Kårlin
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